§1. Anmeldung, Teilnahmevoraussetzungen und Zahlungsbedingungen
Die Anmeldung zu Kursen der Sprachschule Aktiv Braunschweig kann persönlich in unseren Räumlichkeiten, schriftlich oder über digitale Formulare erfolgen. Sobald der/die Teilnehmer/in seine/ihre Daten übermittelt und die Teilnahme an einem Kurs beabsichtigt, prüft die Schule die Angaben und erstellt eine formelle Bestätigung.
Die Anmeldung ist erst dann vollständig verbindlich, wenn die vollständige Kursgebühr eingegangen ist und die Schule die offizielle Anmeldebestätigung ausgestellt hat. Dies dient der Platzreservierung sowie der verlässlichen Organisation von Gruppen und Kurszeiten.
Für die Teilnahme am Kurs C1 Medizin sowie am Vorbereitungskurs für die Fachsprachprüfung ist der Nachweis eines B2-Zertifikats erforderlich.
Die Kursgebühr ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist, spätestens jedoch vor Kursbeginn zu bezahlen. Mit der Teilnahme besteht die Verpflichtung zur vollständigen Zahlung auch dann, wenn der/die Teilnehmer/in ganz oder teilweise nicht am Unterricht teilnimmt. Buchungen erfolgen kursweise bzw. nach Unterrichtseinheiten; ein bestimmter Lernerfolg oder das Erreichen eines bestimmten Niveaus wird nicht garantiert, da der Fortschritt vom persönlichen Einsatz des/der Teilnehmenden abhängt.
§2. Unterrichtsorganisation und Lehrkräfte
Der Unterricht erfolgt in Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten. Die Schule ist berechtigt, Lehrkräfte aus pädagogischen und organisatorischen Gründen einzusetzen oder zu wechseln.
Es wird weder garantiert, dass ein bestimmtes Niveau innerhalb einer bestimmten Zeit erreicht wird, noch, dass offizielle Prüfungen bestanden werden. Weicht das tatsächliche Sprachniveau vom gebuchten Niveau ab, kann die Schule nach einem Einstufungstest eine Umstufung vornehmen. Muss der/die Teilnehmer/in in ein niedrigeres Niveau wechseln, ist der entsprechende Kursbeitrag für den neuen Kurs zu zahlen.
An gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt; ein Anspruch auf Nachholung besteht nicht.
§3. Widerrufsrecht, Stornierungen und allgemeine Regelungen
Gemäß BGB besteht bei Fernabsatz Anmeldungen ein Widerrufsrecht von 14 Kalendertagen ab Bestätigung der Anmeldung. Verlangt der/die Teilnehmer/in, dass der Kurs innerhalb dieser Frist beginnt, erlischt das Widerrufsrecht mit Kursbeginn.
Nach Ablauf der Widerrufsfrist besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Stornierung oder Rückerstattung, soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist. Nichtteilnahme oder Kursabbruch befreien nicht von der Zahlungspflicht und gelten nicht als Kündigung. Probestunden dienen ausschließlich der Information und begründen keine vertraglichen Ansprüche.
Bei höherer Gewalt (z. B. Epidemien, behördliche Einschränkungen) wird der Kurs unterbrochen und sobald möglich fortgesetzt; ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.
Wird ein Kurs von der Schule um mehr als vier Wochen verschoben, kann der/die Teilnehmer/in außerordentlich kündigen, es sei denn, es wird innerhalb der folgenden drei Wochen ein neuer Termin angeboten.
Widerrufsbelehrung
Der/die Teilnehmer/in kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen, sofern die Anmeldung online/aus der Ferne erfolgt ist. Der Widerruf ist schriftlich vor Ablauf der Frist zu erklären. Die Schule erstattet die Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Widerrufserklärung über dasselbe Zahlungsmittel. Etwaige Bank-/Transaktionskosten werden von der Rückerstattung abgezogen. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der/die Teilnehmer/in ausdrücklich verlangt, dass der Kurs vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und der Kurs dann tatsächlich beginnt.
Kein Widerrufsrecht besteht bei persönlicher Anmeldung vor Ort sowie bei Visumkursen, sobald die offizielle Bestätigung/Einladung ausgestellt wurde.
§4. Sonderbestimmungen für Visumkurse
Für Visumkurse ist vor Ausstellung des offiziellen Schreibens für die Botschaft eine Vorauszahlung von 100 % erforderlich. Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet, anzugeben, dass der Kurs für Visum Zwecke genutzt wird.
Visumkurse beinhalten keine Probestunde und können nach Kursbeginn nicht storniert werden.
Bei Visumablehnung wird der gezahlte Betrag vollständig erstattet, abzüglich 250 € Verwaltungsgebühr. Die Ablehnung ist innerhalb von 14 Tagen durch Vorlage des Ablehnungsschreibens nachzuweisen. Erfolgt die Vorlage nach Ablauf dieser Frist, entfällt der Anspruch auf Erstattung.
Verzögert sich die Visumerteilung, muss der/die Teilnehmer/in die Schule spätestens zwei Wochen vorher informieren. Bei späterer Mitteilung ist zur Verschiebung eine Gebühr von 250 € zu zahlen. Erhält der/die Teilnehmer/in das Visum, möchte den Kursbeginn jedoch verschieben, ist dies ebenfalls mindestens zwei Wochen vorher zu beantragen; bei Genehmigung fällt eine Gebühr von 250 € an.
Nimmt der/die Teilnehmer/in an einem gebuchten Kurs nicht teil, gilt der Kurs als durchgeführt; bei Wiederholung ist eine erneute Anmeldung und Zahlung erforderlich.
§5. Zeitliche Verfügbarkeit und Gruppeneinteilung
Die Zuteilung von Kurszeiten, Gruppen und Lehrkräften erfolgt ausschließlich durch die Sprachschule Aktiv Braunschweig. Vor der Anmeldung wird der/die Teilnehmer/in schriftlich gebeten, Zeit- oder Gruppenwünsche mitzuteilen. Diese Abfrage dient nur der Erfassung der allgemeinen Verfügbarkeit; ein Anspruch auf Berücksichtigung besteht nicht.
Die Frist zur Mitteilung der Wünsche wird schriftlich bekannt gegeben. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb der Frist, gilt dies als Zustimmung zu jedem verfügbaren Termin; später eingereichte Wünsche werden nicht mehr berücksichtigt.
Auch bei fristgerechter Mitteilung begründen Wünsche keinen Rechtsanspruch; die Berücksichtigung hängt von interner Organisation, Gruppe Kapazitäten und pädagogischen Kriterien ab. Nach offizieller Einteilung in eine Gruppe erfolgen keine Änderungen von Uhrzeit, Niveau oder Gruppe – unabhängig von Aufenthaltsstatus, beruflicher Situation oder persönlichen Umständen.
Pflichten für Teilnehmende mit Sprachvisum
Der/die Teilnehmer/in erkennt an, dass die Gültigkeit des Aufenthaltstitels von der regelmäßigen Teilnahme abhängen kann. Kurszeiten können in jedem Zeitraum zwischen 08:00 und 20:00 Uhr liegen und aus organisatorischen Gründen geändert werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung oder Kündigung entsteht. Ein Anspruch auf bestimmte Lehrkräfte, Zeiten oder Gruppen besteht nicht.
Gruppenwechsel werden nur in Ausnahmefällen geprüft. Jeder Antrag ist schriftlich einzureichen; bei Genehmigung fällt eine Verwaltungsgebühr von 250 € an.
Bei Aufnahme eines Minijobs oder einer Teilzeitbeschäftigung ist es Sache des/der Teilnehmenden, den Arbeitgeber über mögliche Kurszeit Änderungen zu informieren; berufliche Gründe rechtfertigen keine Fehlzeiten, Verschiebungen oder Gruppenwechsel.
Unentschuldigte Fehlzeiten können im Rahmen gesetzlicher Pflichten an die zuständige Ausländerbehörde gemeldet werden.
Teilnehmende ohne Sprachvisum
Auch Teilnehmende ohne Sprachvisum werden nach Verfügbarkeit einer Gruppe mit festen Kurszeiten zugeteilt. Gruppenwechsel sind nur in Ausnahmefällen möglich, müssen schriftlich beantragt werden und sind bei Genehmigung mit 250 € Verwaltungsgebühr verbunden.
§6. Pausen, Verschiebungen und Umplanungen
Die Kurse werden anhand der Teilnehmerzahlen, Lehrkräfte, Verfügbarkeit und Kursstruktur geplant. Die Schule ist daher nicht verpflichtet, Kurse umzuprogrammieren oder Plätze für Teilnehmende zu reservieren, die freiwillig pausieren, verschieben oder vorübergehend nicht teilnehmen können.
Eine aus persönlichen, beruflichen oder sonstigen Gründen gewünschte Pause ist eine freiwillige Entscheidung des/der Teilnehmenden und setzt den Vertrag sowie die Zahlungspflicht nicht aus. Ein Anspruch auf Nachholung, Erstattung oder bevorzugte Aufnahme in spätere Gruppen entsteht nicht.
In Ausnahmefällen kann die Schule nach eigenem Ermessen eine Verschiebung genehmigen. Dies hängt ausschließlich von freien Plätzen in späteren Kursen ab; eine Garantie für ein bestimmtes Datum, eine Uhrzeit oder ein Niveau besteht nicht. Ein Antrag ist schriftlich zu stellen. Erfolgt die Anfrage nach einem von der Schule festgelegten Stichtag, kann eine Verwaltungsgebühr von bis zu 250 € anfallen.
Erscheint ein/e Teilnehmer/in nicht zu einem gebuchten Kurs (Einzelfehlzeiten oder Abbruch), ist ein Wechsel in andere Gruppen oder eine Umplanung ohne entsprechende (Neu-)Zahlung ausgeschlossen. Nicht besuchte Unterrichtseinheiten können nicht auf andere Monate, Niveaus oder Zeiten übertragen werden und begründen kein Guthaben. Für eine Wiederaufnahme ist eine erneute Anmeldung und Zahlung erforderlich.
Kurswechsel auf Wunsch des/der Teilnehmenden zur Herabstufung (Niveauwechsel nach unten)
Beginnt ein/e Teilnehmer/in einen Kurs und stellt innerhalb der ersten Unterrichtstage fest, dass das tatsächliche Niveau niedriger ist, kann innerhalb der ersten fünf Tage nach Kursbeginn schriftlich ein Wechsel in ein niedrigeres Niveau beantragt werden. Bei fristgerechtem Antrag und vorhandener Kapazität kann der Wechsel ohne zusätzliche Verwaltungsgebühr erfolgen. Der/die Teilnehmer/in hat in diesem Fall jedoch die vollständigen Kosten des neuen Kurses zu zahlen, da es sich um eine zusätzliche Kursbuchung handelt.
Nach Ablauf von fünf Tagen gilt das Niveau als akzeptiert. Ein späterer Wechsel nach unten ist ausgeschlossen; der begonnene Kurs gilt als vollständig durchgeführt, ohne Anspruch auf Erstattung oder Übertragung. Für die Teilnahme am niedrigeren Niveau sind eine erneute Anmeldung und vollständige Zahlung erforderlich.
Diese Regelung gilt ausschließlich für eine Herabstufung auf Wunsch des/der Teilnehmenden. In allen anderen Fällen gelten die allgemeinen Regelungen zu Umplanungen und Änderungen.
§7. Anmeldung zu Telc-Prüfungen
Die Anmeldung zur Telc-Prüfung ist ab dem Moment verbindlich, in dem der Teilnehmer seine Anmeldeunterlagen einreicht. Nach erfolgter Anmeldung ist eine Stornierung in keinem Fall möglich, und es besteht kein Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückerstattung der Prüfungsgebühren.
Da die Fristen und Bedingungen von Telc äußerst strikt sind, muss die Zahlung unmittelbar nach Aufforderung durch die Schule und stets innerhalb der offiziellen Anmeldefrist für die jeweilige Prüfung erfolgen.
Die Anmeldung muss grundsätzlich mindestens 30 Kalendertage vor dem Prüfungstermin erfolgen, sofern die Schule aufgrund organisatorischer Anforderungen nicht ausdrücklich etwas anderes mitteilt. Alle Anmeldungen erfolgen vorbehaltlich verfügbarer Plätze.
1) Kurse, die eine Telc-Prüfung beinhalten
Wenn ein Kurs einen Telc-Prüfungsversuch einschließt, umfasst dieser ausschließlich eine einzige Prüfungsdurchführung. Im Falle des Nichtbestehens oder wenn der Teilnehmer die Prüfung aus anderen Gründen wiederholen möchte, ist die Prüfungsgebühr erneut zu entrichten; diese beträgt derzeit 190 €.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, sämtliche offiziellen Anmeldebestimmungen von Telc einzuhalten. Dazu gehört insbesondere die Einhaltung der angegebenen Fristen, die Unterzeichnung des Prüfungsvertrags sowie die vollständige Einreichung aller erforderlichen Unterlagen.
Der Teilnehmer hat das Recht, die im Kurs enthaltene Prüfung innerhalb von maximal zwei von der Schule angebotenen Prüfungsterminen abzulegen, jedoch spätestens einen Monat nach Abschluss des Kurses.
Wird die Anmeldung durch den Teilnehmer nicht fristgerecht aktiv durchgeführt, werden die geforderten Unterlagen nicht eingereicht oder die erforderlichen Verträge nicht unterzeichnet, so erlischt der Anspruch auf den im Kurs enthaltenen Prüfungsversuch automatisch.
Jede spätere Anmeldung ist vollständig kostenpflichtig (190 €).
2) Nichtteilnahme an der Prüfung und Abwesenheit aus jeglichen Gründen
In allen Prüfungsformaten – unabhängig davon, ob die Prüfung Teil eines Kurses ist oder separat gebucht wurde – besteht unter keinen Umständen ein Anspruch auf Rückerstattung oder kostenfreie Umbuchung. Dies gilt insbesondere in folgenden Fällen:
- Der Teilnehmer erscheint nicht zum Prüfungstermin.
- Der Teilnehmer kommt verspätet und wird nicht mehr zur Prüfung zugelassen.
- Der Teilnehmer kann aufgrund von Krankheit nicht teilnehmen.
- Der Teilnehmer kann aus persönlichen oder beruflichen Gründen nicht erscheinen.
Diese Regelungen entsprechen den offiziellen Bestimmungen von Telc und dem § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB, der das Widerrufsrecht für Dienstleistungen mit festgelegtem Termin ausschließt.
3) Verpflichtung zur Unterzeichnung der Prüfungsordnung und des Dokuments „Ausschluss von der Prüfung“
Als Bestandteil des Anmeldeprozesses zur Telc-Prüfung ist der/die Teilnehmer*in verpflichtet, sowohl die Prüfungsordnung der Sprachschule Aktiv Braunschweig als auch das Dokument „Ausschluss von der Prüfung“ vollständig zu lesen und vor dem Prüfungstag schriftlich zu unterzeichnen.
Diese Dokumente enthalten verbindliche Regelungen zu:
- den Verhaltens- und Teilnahmevorschriften am Prüfungstag,
- den Anforderungen an Pünktlichkeit und Identitätsnachweis,
- der Abgabe und Verwahrung persönlicher Gegenstände und elektronischer Geräte,
- dem Umgang mit Prüfungsunterlagen und erlaubten Hilfsmitteln,
- dem Verhalten während der schriftlichen und mündlichen Prüfung,
- den Sanktionen bei Verstößen, insbesondere bei Täuschung oder Täuschungsversuch,
- den Gründen, die zu einem sofortigen Ausschluss von der Prüfung ohne Erstattung führen können.
Die Unterzeichnung dieser beiden Dokumente ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung.
Eine Verweigerung der Unterschrift oder ein Verstoß gegen die darin festgelegten Regeln führt zum Ausschluss von der Prüfung, ohne Anspruch auf Rückerstattung oder Umbuchung.
Diese Bestimmungen entsprechen den offiziellen Teilnahme- und Prüfungsrichtlinien der telc gGmbH und sind für alle Teilnehmenden verbindlich.
§7a. Verschiebung von Telc-Prüfungen aufgrund Krankheit des Prüfers, Personalausfall oder höherer Gewalt
Sollte eine Telc-Prüfung aufgrund von Krankheit eines Prüfers, unerwartetem Personalausfall, technischen oder organisatorischen Problemen, behördlichen Vorgaben oder Anweisungen der telc gGmbH oder aufgrund höherer Gewalt nicht wie geplant stattfinden können, ist die Sprachschule berechtigt, den Prüfungstermin kurzfristig – auch am selben Tag – zu verschieben.
In diesem Fall wird der Teilnehmer kostenfrei auf den nächsten verfügbaren Prüfungstermin oder auf einen von der Schule angebotenen Alternativtermin umgebucht.
Ein Anspruch auf Rückerstattung der Prüfungsgebühr, Schadensersatz, Erstattung von Reise- oder Unterkunftskosten oder auf die Durchführung der Prüfung zum ursprünglich geplanten Termin besteht nicht.
Diese Regelung entspricht den offiziellen Teilnahme- und Prüfungsbedingungen der telc gGmbH.
§8. Privat- und Firmenkurse
Bei Privat- und Firmenkursen kann der Unterrichtstermin individuell mit der Lehrkraft oder der Sprachschule vereinbart werden. Bei Nichtteilnahme besteht kein Anspruch auf Ersatzunterricht oder Rückerstattung.
Nach Ablauf der Widerrufsfrist kann ein gebuchtes Stundenkontingent nicht mehr storniert werden. Dies gilt auch dann, wenn der/die Teilnehmer/in oder das Unternehmen den Unterricht nicht mehr wahrnehmen möchte. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, ist die Schule oder die Lehrkraft mindestens 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn schriftlich oder telefonisch zu informieren, um den Termin zu verschieben. Bei Absage nach Ablauf der 48-Stunden-Frist besteht kein Anspruch auf Ersatzunterricht.
Privatstunden sind innerhalb des bei der Anmeldung festgelegten Zeitraums zu nehmen. Werden sie aus Gründen, die nicht von der Schule zu vertreten sind, nicht innerhalb dieses Zeitraums genommen, verfallen sie.
§9. Sonderbestimmungen bei geringer Teilnehmerzahl
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich die Schule vor, den Kurs abzusagen oder zu verschieben. Bei weniger als vier Teilnehmenden in einem Intensivkurs kann der Kurs auf drei Unterrichtseinheiten pro Tag (3 × 45 Minuten) verkürzt werden.
§10. Rechtlicher Hinweis
Widersprechende allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Kund/in werden nicht anerkannt. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
§11. Schadensersatz, Aufrechnung
Die Sprachschule haftet auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich der Erfüllungsgehilfen, sowie bei einfacher Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
Der/die Kund/in kann nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die Sprachschule aufrechnen.
§12. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Braunschweig. Dies gilt auch für Onlinekurse.
§13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
Stand: Januar 2026