Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1. Anmeldung zu Sprachkursen – Teilnahmevoraussetzungen – Beginn und Dauer – Zahlungsbedingungen

Der Vertrag zwischen der Sprachschule Aktiv Braunschweig und dem Kunden kommt durch eine verbindliche Anmeldung zusammen mit der Bestätigung des Kurses oder der Prüfung zustande. Die Anmeldung kann schriftlich vor Ort oder über das Online-Anmeldeformular erfolgen.

Die Anmeldung zum Kurs „Deutsch für Mediziner“ ist nur mit einem B2-Zertifikat möglich.

Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kursbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum oder spätestens zum Kursbeginn zu zahlen. Die Zahlung kann bar oder per Überweisung erfolgen. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur fristgerechten Zahlung.

Wenn der Teilnehmer an einem nicht stornierten Kurs gar nicht oder nur teilweise teilnimmt, bleibt die Zahlungsverpflichtung bestehen. Buchungen erfolgen ausschließlich in Bezug auf Kurszeiten oder Unterrichtseinheiten, nicht auf Niveaus. Die Sprachschule Aktiv Braunschweig übernimmt keine Garantie für das Erreichen eines bestimmten Niveaus.

  • 2. Kursorganisation, Kurspreis

Bei einer außerordentlichen Kündigung aus triftigem Grund durch den Kunden wird der Kursbetrag zurückerstattet, wenn die Sprachschule die Verantwortung für den Kündigungsgrund trägt.

Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Lehrer. Die Sprachschule Aktiv Braunschweig behält sich das Recht vor, Lehrer während eines Kurses zu wechseln oder zu ersetzen. Dies berechtigt den Kunden nicht zur Kündigung oder Rückerstattung, auch nicht teilweise.

Die Sprachschule Aktiv Braunschweig garantiert nicht, dass ein bestimmtes Niveau zu einem bestimmten Zeitpunkt erreicht wird. Auch eine Prüfungsbestehung wird nicht garantiert. Eine Rückerstattung des Kurs- oder Prüfungsbetrages aus diesem Grund ist ausdrücklich ausgeschlossen. Bei verspäteter Zahlung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass seine Daten an ein Inkassounternehmen weitergeleitet werden, welches mit der Einziehung der Kursgebühr beauftragt wird.

An Feiertagen findet kein Unterricht statt. Ausgefallene Stunden werden nicht nachgeholt und es besteht kein Anspruch auf teilweise Rückerstattung. Weicht das tatsächliche Sprachniveau eines Teilnehmers vom gebuchten Niveau ab, kann die Sprachschule Aktiv Braunschweig den Teilnehmer einem geeigneteren Kurs zuweisen. Das tatsächliche Niveau wird durch einen zertifizierten Einstufungstest festgestellt. Diese Neueinstufung begründet keinen Anspruch des Kunden, insbesondere ist ein Sonderkündigungsrecht ausdrücklich ausgeschlossen.

Wenn ein Teilnehmer an einem bezahlten Kurs nicht teilnimmt, ohne ihn zu stornieren, hat er das Recht, diesen Kurs innerhalb von sechs Monaten nachzuholen, vorausgesetzt, die Sprachschule bietet diesen Kurs in diesem Zeitraum an und es ist für beide Parteien zumutbar. Nach Ablauf dieser Frist liegt die Entscheidung im Ermessen der Sprachschule.

  • 3. Widerrufsfrist – Voraussetzungen – Kündigung – Verschiebung – Kurswechsel

Bei Online-Verträgen haben Sie ein Widerrufsrecht gemäß den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Der Widerruf muss der Verwaltung der Sprachschule Aktiv Braunschweig durch eine eindeutige Erklärung (z. B. per E-Mail oder Post) mitgeteilt werden. Sie werden bei jeder Buchung ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht informiert. Beginnt der Kurs innerhalb der Widerrufsfrist, ist ein Widerruf nach Kursbeginn nicht mehr möglich.

Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt nur für Online-Buchungen. Bei Anmeldungen über das Formular in der Sprachschule Aktiv Braunschweig besteht kein Widerrufsrecht.

Die Kursbuchung erfolgt für einen vorher festgelegten Zeitraum oder bei Privatkursen für eine bestimmte Anzahl von Unterrichtseinheiten. Wenn der Teilnehmer an vereinbarten Terminen nicht teilnehmen kann, hat er keinen Anspruch auf Ersatzstunden oder Rückerstattung. Der Teilnehmer hat das Recht, den Kurs nach der ersten Stunde (Probestunde = 45 Minuten) zu kündigen. Die Kündigung muss innerhalb von 24 Stunden schriftlich erfolgen und bedarf keiner Begründung. Wenn der Teilnehmer nach der Probestunde weiter am Kurs teilnimmt, wird diese als Teil des gebuchten Kurskontingents gezählt und ist nicht kostenlos.

Bei Visakursen gibt es keine Probestunde. Ein außerordentliches Kündigungsrecht nach Kursbeginn ist daher ausgeschlossen. Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Die Sprachschule Aktiv Braunschweig behält sich das Recht vor, einen Kurs zu verschieben, bis die Mindestanzahl von drei Teilnehmern erreicht ist.

Wird ein Kurs um mehr als vier Wochen verschoben, hat der Teilnehmer das Recht, ab diesem Zeitpunkt jederzeit außerordentlich zu kündigen, sofern nicht innerhalb von drei Wochen ein verbindlicher neuer Starttermin festgelegt wurde. Eine außerordentliche Kündigung durch den Kunden vor Ablauf der vier Wochen ist möglich, wenn die Interessen beider Parteien berücksichtigt werden.

Die bloße Abwesenheit vom Kurs gilt nicht als Abmeldung und entbindet nicht von der Zahlungspflicht.

Wenn der Teilnehmer den gebuchten Kurs vorzeitig beendet, wird der gesamte ausstehende Kursbetrag sofort fällig. Bei Ratenzahlung führt ein Zahlungsrückstand zum Erlöschen des Ratenzahlungsplans und der Gesamtbetrag wird ab der nicht gezahlten Rate fällig.

Wenn ein Kurs aufgrund höherer Gewalt nicht durchgeführt werden kann, hat der Teilnehmer das Recht, an einem späteren Kurs unter denselben Bedingungen teilzunehmen. Wenn dies nicht zumutbar möglich ist, besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Muss die Sprachschule aus nicht zu vertretenden Gründen vorübergehend schließen, z. B. zur Vermeidung der Verbreitung von Epidemien, Pandemien oder Infektionskrankheiten, berechtigt dies den Teilnehmer nicht zur Kündigung oder Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.

Andernfalls ruht der Vertrag und wird unverändert fortgesetzt, sobald der Ausschlussgrund entfällt.

Widerrufsbelehrung

Wenn der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume oder über Fernkommunikationsmittel (Internet, Telefon usw.) abgeschlossen wurde, haben Sie folgendes Widerrufsrecht:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, diesen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, die Mitteilung vor Ablauf der Frist abzusenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erstatten wir alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufserklärung. Die Rückzahlung erfolgt mit demselben Zahlungsmittel wie die ursprüngliche Transaktion, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Es entstehen keine Gebühren für die Rückzahlung.

Ein Kurswechsel aufgrund unzureichender Deutschkenntnisse und die Zuweisung zu einem anderen oder niedrigeren Kurs ist nur in den ersten fünf Tagen nach Kursbeginn kostenlos möglich. Danach wird der volle Betrag fällig.

Bei persönlicher Verschiebung der Kursteilnahme innerhalb von 30 Tagen vor Kursbeginn wird eine Gebühr von 15 % des Kurspreises erhoben.

 

  • 4. Sonderregelungen für Visakurse

Der Teilnehmer muss zu 100 % am Unterricht teilnehmen, um das Einschreibungsschreiben zu erhalten, das bei der Botschaft vorgelegt werden muss.

Der Kunde ist verpflichtet, bei der Anmeldung anzugeben, dass es sich um einen Visakurs handelt. Ein Visakurs ist jeder Kurs, dessen Bestätigung für die Beantragung eines Visums bei einer Behörde verwendet wird.

Für Sprachkursbuchungen, die die Ausstellung eines Visums beinhalten, gelten die folgenden Bestimmungen:

Visumverweigerung:
Wird das Visum von der zuständigen Behörde abgelehnt, muss der Teilnehmer das offizielle Schreiben der Botschaft vorlegen, das die Ablehnung des Visums bestätigt. In diesem Fall erfolgt eine Rückerstattung des Gesamtbetrags der Kurse abzüglich einer Verwaltungsgebühr von 250,00 €.

Wird das Ablehnungsschreiben später als eine Woche nach der Ablehnung eingereicht, besteht kein Anspruch mehr auf Rückerstattung.

 

Verschiebung der Anreise:
Wird die Anreise zu einem Kurs aufgrund einer noch nicht erteilten Visa verzögert, muss dies spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn schriftlich mitgeteilt werden.

In diesem Fall wird der Teilnehmer ohne zusätzliche Kosten einem anderen Kurs zugewiesen.

Wenn der Teilnehmer die Verspätung nicht innerhalb der Zwei-Wochen-Frist mitteilt, muss er eine Strafgebühr von 190 € zahlen, um einem Folgekurs zugewiesen zu werden.

Wenn der Teilnehmer den Kurs nicht wie vorgesehen beginnen kann, muss die Sprachschule spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn schriftlich benachrichtigt werden. Andernfalls ist eine Strafzahlung von 190 € erforderlich, um an einem späteren Kurs teilzunehmen.

Wenn der Teilnehmer nicht mitteilt, dass er einen Kurs nicht besuchen wird, nachdem dieser bereits begonnen hat, gilt der Kurs als abgehalten. Möchte der Teilnehmer den Kurs zu einem späteren Zeitpunkt absolvieren, muss der volle Kurspreis erneut gezahlt werden.

Eine Rückerstattung bei Verschiebung wegen Nichterscheinen zum Kurs ist ausgeschlossen.

 

  • 5. Kursteilnahme und zeitliche Verfügbarkeit für Sprachvisum-Studenten

Der/die Teilnehmer/in erkennt an, dass er/sie mit einem Sprachvisum nach Deutschland eingereist ist, das direkt mit der aktiven und regelmäßigen Teilnahme an den Kursen der Schule verbunden ist.

Die Kurszeiten werden ausschließlich von der Schule nach organisatorischen, logistischen und pädagogischen Kriterien festgelegt. Die Kurszeiten variieren zwischen 8:00 Uhr und 15:00 Uhr. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Uhrzeit und Anfragen auf Änderung aus persönlichen oder beruflichen Gründen werden nicht berücksichtigt. Der Teilnehmer hat kein Recht auf eine außerordentliche Kündigung oder Teilrückerstattung aufgrund solcher Anpassungen. Liegt der Grund für eine außerordentliche Kündigung nicht im Verantwortungsbereich der Sprachschule, ist der volle Kurspreis zu zahlen.

Wenn der Teilnehmer einen Teilzeit- oder Minijob annimmt, liegt es in seiner Verantwortung, den Arbeitgeber darüber zu informieren, dass sich die Unterrichtszeiten im Verlauf seines Aufenthalts ändern können. Die Teilnahme am Unterricht hat Vorrang, gemäß den Vorgaben des Visums. Unentschuldigtes Fernbleiben kann sich negativ auf den Aufenthaltsstatus des Teilnehmers auswirken.

  • 6. Pausen, Verschiebungen und Umplanungen

Die Schule ist nicht verpflichtet, Kurse neu zu terminieren oder Plätze für Teilnehmer freizuhalten, die freiwillige Pausen einlegen oder nicht am Kurs teilnehmen, zu dem sie bereits angemeldet sind.

Wird eine Ausnahmeverschiebung genehmigt, unterliegt sie der Verfügbarkeit in zukünftigen Kursen. Die Schule garantiert keinen Platz im Folgekurs.

Der/die Teilnehmer/in versteht und akzeptiert, dass jede genehmigte Änderung oder Umplanung mit einer Verwaltungsgebühr von bis zu 190 € verbunden sein kann, wenn die Mitteilung nach der von der Schule gesetzten Frist erfolgt.

Wenn ein Teilnehmer nicht zu einem Kurs erscheint, zu dem er bereits angemeldet ist, erlaubt die Schule keine kostenlose Wiederaufnahme oder Umbuchung in einen anderen Kurs. Möchte der Teilnehmer die versäumten Stunden nachholen, ist die entsprechende Gebühr zu entrichten.

  • 7. Anmeldung zur Telc-Prüfung

Die Anmeldung zur Prüfung ist verbindlich. Ein Widerruf nach Anmeldung zur Telc-Prüfung ist ausgeschlossen. Die Prüfungsgebühren müssen innerhalb von fünf Tagen nach Anmeldung bezahlt werden. Die Anmeldung muss mindestens 15 Werktage vor dem Prüfungstermin erfolgen. Es wird eine Anmeldegebühr von 15 € zusätzlich zur Prüfungsgebühr erhoben.

Wenn der Prüfling am Prüfungstag krank ist, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. In diesem Fall wird eine Stornogebühr von 80,00 € erhoben.

 

  • 8. Sonderregelungen für Privat- und Firmenkurse

Bei Privat- und Firmenkursen können die Unterrichtszeiten individuell mit dem Lehrer oder der Sprachschule abgestimmt werden. Wenn Teilnehmer den Unterricht versäumen, besteht kein Anspruch auf Ersatzunterricht oder Rückerstattung. Nach Ablauf der Widerrufsfrist kann ein bereits gebuchtes Stundenkontingent nicht mehr storniert werden – auch nicht, wenn der Teilnehmer oder das Unternehmen den Unterricht nicht mehr wahrnehmen möchte.

Kann ein Teilnehmer an einem vereinbarten Unterrichtstermin nicht teilnehmen, muss die Sprachschule oder der Lehrer mindestens 48 Stunden vor Beginn schriftlich oder telefonisch informiert werden, um den Termin zu verschieben. Erfolgt die Absage später, besteht kein Anspruch auf Ersatzunterricht.

Die gebuchten Unterrichtseinheiten für Privat- oder Firmenkurse müssen innerhalb eines Jahres genommen werden. Nicht genommene Stunden verfallen ein Jahr nach Kursbuchung. Nach Ablauf dieses Jahres erfolgt keine Rückerstattung, und die Stunden können nicht mehr nachgeholt werden.

 

  • 9. Sonderregelungen bei geringer Teilnehmerzahl

Wenn die Mindestanzahl an Teilnehmern nicht erreicht wird, behält sich die Sprachschule das Recht vor, den Kurs zu stornieren oder zu verschieben. Bei weniger als vier Teilnehmern in einem Intensivkurs kann der Unterricht auf drei Lektionen (drei mal 45 Minuten) pro Tag verkürzt werden.

  • 10. Rechtlicher Hinweis

Rechtlicher Hinweis, keine Anerkennung widersprüchlicher AGB, Schriftformerfordernis. Widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden abgelehnt. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.

  • 11. Schadenersatz, Aufrechnung

Die Sprachschule haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich ihrer Erfüllungsgehilfen, sowie bei einfacher Fahrlässigkeit, wenn Leben, Körper, Gesundheit oder wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden.

Der Kunde darf nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die Sprachschule aufrechnen.

  • 12. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist Braunschweig. Dies gilt auch für Online-Kurse.

  • 13. Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine gesetzliche Bestimmung ersetzt.

 

Datum: Juli 2025